
Datum: 07. Oktober 2016
Aber wann überschreitet der Arbeitnehmer die Grenze zwischen arbeitsrechtlich erlaubter, geschönter Selbstdarstellung und der folgenreichen Falschangabe oder unterlassenen Angabe von beruflichen Stationen oder (fehlender) Qualifikationen im Lebenslauf? Wir zeigen deshalb hier, welche Möglichkeiten Arbeitgeber nach Entdeckung falscher Angaben in der Bewerbung haben. Kündigung? Anfechtung? Beides?
Der Arbeitgeber hat sogar mehrere Optionen, das Arbeitsverhältnis in einem solchen Fall zu beenden.