
Neues zum Mindestlohngesetz (MiLoG)
Gut 1 ½ Jahre nach Inkrafttreten des MiLoG hören die Diskussionen um den gesetzlichen Mindestlohn und insbesondere auf die Anrechenbarkeit von Entgeltbestandteilen nicht auf. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat zwei neue Entscheidungen gefällt, die im Folgenden ebenso wie die geplante Anhebung des Mindestlohns vorgestellt werden sollen.
I. Anrechnung von Weihnachts- und Urlaubsgeld auf den Mindestlohn
Am 25. Mai 2016 hat das BAG- Az. 5 AZR 135/16 bestätigt, dass gezahlte Urlaubs- und Weihnachtsgelder dann auf den Anspruch nach dem MiLoG anzurechnen sind, wenn der Arbeitgeber die Zahlungen vorbehaltlos und unwiderruflich in jedem Kalendermonat zu jeweils 1/12 zahlt. Um dies umzusetzen, hatte der Arbeitgeber mit dem Betriebsrat eine entsprechende Betriebsvereinbarung vereinbart, die ihn berechtigte, das Urlaubs- und Weihnachtsgeld künftig nicht mehr einmal jährlich, sondern gequotelt auszuzahlen.