
Nachvertragliche Wettbewerbsverbote sind in Arbeitsverträgen weit verbreitet, stellen sie doch ein probates Mittel dar, Unternehmen vor Konkurrenz durch ausscheidende Mitarbeiter zu schützen. Nicht in jedem Fall steht der Nutzen eines solchen Verbots jedoch in einem angemessenen Verhältnis zu seinen Kosten. Dementsprechend sollten sich Arbeitgeber vor jedem Vertragsschluss gut überlegen, ob und in welcher Ausgestaltung ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot im konkreten Einzelfall tatsächlich sinnvoll ist. Doch auch nach Vertragsschluss kann dringender Handlungsbedarf bestehen: Hat ein Arbeitgeber kein Interesse mehr an einem vereinbarten nachvertraglichen Wettbewerbsverbot, stellt sich nämlich häufig die Frage, wie er sich möglichst kostengünstig davon lösen kann.
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